Müssen vor dem Aufbau eines Balkonkraftwerkes der Vermieter oder die Miteigentümer um Erlaubnis gefragt werden?
Die Anbringung eines Balkonkraftwerkes außen an einem Balkon zählt als bauliche Änderung der Fassade und muss aktuell vom Vermieter oder den Miteigentümern gestattet werden. Auf jeden Fall sollte im Vorfeld über die Anlage informiert werden.