Die Anbringung eines Balkonkraftwerkes außen an einem Balkon zählt als bauliche Änderung der Fassade und muss aktuell vom Vermieter oder den Miteigentümern gestattet werden. Auf jeden Fall sollte im Vorfeld über die Anlage informiert werden.
Wir gestalten die Energiewende in der Region Speyer-Vorderpfalz.
Die Anbringung eines Balkonkraftwerkes außen an einem Balkon zählt als bauliche Änderung der Fassade und muss aktuell vom Vermieter oder den Miteigentümern gestattet werden. Auf jeden Fall sollte im Vorfeld über die Anlage informiert werden.