maximale Leistung: 17,54 kWp / vorher 6,8 kWp
Batteriespeicher: 10 kWh / vorher ohne
Geschäftsmodell: Eine vorhandene Anlage wird komplett oder teilweise erneuert mit leistungsfähigeren Panels, Wechselrichter, Speicher und Wallboxoption. Die bINe übernimmt die Planung, die Materialbeschaffung, die Entsorgung / Wiederverwendung der Altanlage und betreut den Umbau unter Einbindung eines Solarteurs.
Hintergrund: Einerseits freuen sich Besitzer von alten PV-Anlagen immer wieder über ihre hohe Volleinspeise-Vergütung. Andererseits sind die Altanlagen aus heutiger Sicht aber eher klein und liegen meist nur bei 3 – 8 kWp. Damit decken sie selten den über die Jahre gestiegenen Stromverbrauch. Die Betreiber solcher Anlagen denken daher oft daran, den Ertrag und die Effizienz ihrer Anlage durch „Repowering“ zu steigern.
Seit Mai 2024, mit Inkrafttreten des Solarpaketes 1 besteht die Möglichkeit, Altanlagen förderunschädlich aufzurüsten, d.h. ohne auf die gewohnt hohe EEG-Einspeisevergütung zu verzichten. Vom Ersatz der alten Module durch zeitgemäße mit höherer Leistung und höherem Wirkungsgrad bis hin zum Errichten einer komplett neuen PV-Anlage ist alles möglich.
Diese Möglichkeit hat ein Anlagenbetreiber in Altrip mit Unterstützung der bINe genutzt. Die 2011 errichtete nur nach Süd-West ausgerichtete PV-Altanlage bestand aus 36 Modulen (je 0,81×1,85 m) lieferte 6,8 kWp und brauchte zwei Wechselrichter, um den anfallenden Gleichstrom in nutzbaren / einspeisefähigen Wechselstrom umzuwandeln.
Wenn schon denn schon: Obwohl die Anlage noch funktionierte, die Wechselrichter sogar erneuert waren (einer 2015, der andere 2020), investierte der Betreiber in eine zukunftsorientierte neue Komplettanlage mit Speicher.
Installiert wurden 39 Module (je 1,13 x1,76 m) mit insgesamt 17,54 kWp verteilt auf beide Dachhälften (Südwest und Nordost) mit einem neuen Hybrid-Wechselrichter (AC-Leistung 15kW), einem Speicher (10 kWh) und einer Wall-Box-Vorbereitung.
Der Beginn der Arbeiten fand schon zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages statt. Der Abbau und das Verpacken der Altanlage und die Installation der neuen Anlage dauerten nur 3 Tage.
Und wie geht das nun mit der EEG- Einspeisevergütung?
Für die 6,8 kWp (39%), die die Altanlage hatte, wird bis zum Ende der 20-jährigen Förderperiode die bestehende Einspeisevergütung von ~29 ct/kWh gewährt. Für die zusätzlich installierte Leistung von 10,7 kWp (61%) werden die heute üblichen 8 ct/kWh gewährt. Nach Ablauf der Förderperiode der Altanlage werden 100% des eingespeisten Stromes mit dem neuen Satz vergütet.
Was bringt der Speicher?
Der Autarkiegrad, also der Anteil des Stromverbrauchs, der von der PV-Anlage abgedeckt wird, beträgt ohne Speicher ca. 35%, mit Speicher sind es ca. 62%.
Bei einem Verbrauch von 10000 kWh pro Jahr sind das ~2700 kWh, die mehr im Haus bleiben. Bei 35 ct/kWh Stromkosten minus 8 ct/kWh Einspeisevergütung spart das ungefähr 730 € im Jahr. Damit amortisiert sich der Speicher in weniger als 8 Jahren.
Auch wenn die PV-Anlage noch nicht erneuert werden soll, lohnt sich evtl. die Installation eines Speichers, wenn die Einspeisevergütung wesentlich geringer ist als der Strompreis.
Und wie wurde das Problem der Entsorgung gelöst?
Die noch funktionsfähige Altanlage mit zwei Wechselrichtern von 2015 und 2020 wurde der BIOHAUS -Stiftung (Stiftung für Umwelt und Gerechtigkeit) in Paderborn kostenlos überlassen. Die BIOHAUS-Stiftung hat die Anlage von einer Spedition abholen lassen und zur Wiederverwendung in die Ukraine geschickt.
Die Gewinner dieses Projektes:
- höhere Effizienz der neuen Anlage durch bessere Nutzung der Dachfläche
- höherer Anteil der Eigennutzung durch Energiespeicherung
- mehr CO2 Einsparung
- Weiterführung der Einspeisevergütung (zumindest entsprechend der Leistung der Altanlage)
- nachhaltige Wiederverwendung der Altanlage in der Ukraine
- finanzieller Gewinn für die bINe





