Wir beteiligen euch an den großen Projekten in der Vorderpfalz. Wir sind aktiv und setzen uns dafür ein das die Zukunft gestaltet wird und nicht aufgrund von Lügen und fehlenden Informationen falsche Entscheidungen getroffen werden. Wir rufen alle dazu auf sich an einen Tisch zu setzen und miteinander in einen Diskurs zu kommen.
Aktuell: Stellungnahme zum Flugblatt der Bürgerinitiative „Meckenheim Windradfrei“

Beteiligung

Jede/r Bürger/in kann sich an der bINe mit mind. 100€ oder einem Vielfachen beteiligen und dadurch auch an den Windkraftprojekten in seiner Nachbarschaft! Da die bINe die erste Bürgerenergiegenossenschaft ist, die beim BAFA Invest-Programm förderfähig ist, kann man sich auch mit größeren Summen beteiligen und erhält noch einen staatlichen Zuschuss von 15%! Damit können sich alle Bürger/-innen, im Rahmen Ihrer vorhandenen Mittel, an der dezentralen Energiewende in der Vorderpfalz mit Profit beteiligen!
Vor etwa über 100 Jahren versorgten 6000 kleinere Energiegesellschaften Deutschland mit Energie. Wir haben die einmalige Chance diese Verhältnisse wieder zu reproduzieren und den 4 großen profitorientierten Energiekonzernen, wie RWE, eon, Vattenfall und EnBW den Strom abzugraben und die Wertschöpfung größtenteils in der Region zu behalten.
Vorteile für die Gemeinden am Beispiel Haßloch

Es gibt noch weitere Vorteile, die eine dezentrale Energiewende interessant machen, so der Gemeindeanteil an der Stromumlage in Höhe von 0,2 ct/kWh und die Gewerbesteuereinnahmen. Sollten die beiden schon im August von der Prokon beantragten Windanlagen im Nord-Osten von Haßloch und die 5 projektierten im Nord-Westen von Haßloch in Betrieb gehen, erhalten die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km des Standorts der WEA insgesamt ca. 224.000€ je Jahr als Stromumlage (0,2 ct/kWh). Über die geplante Mindestlaufzeit von 20 Jahren wären das insgesamt ca. € 4,5 Mio, die an die umliegenden Gemeinden und zum Großteil an Haßloch ausgeschüttet werden. Außerdem erhält die Standortgemeinde, auf dessen Gebiet das Windrad steht, 90% der Gewerbesteuer und wenn sich der Sitz der Betreibergesellschaft auch in der Standortgemeinde befindet, sogar 100%.
Zusätzlich erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer/-innen zwischen 9 bis 18% des Stromerlöses, was zu attraktiven sechsstelligen Pachten führt, die über die Vertragslaufzeit von 20 Jahre oder mehr bezahlt werden. 99 Prozent der Windpark-Fläche stehen weiterhin zur Nutzung zur Verfügung, während Windräder klimaneutralen Strom und neben Profit auch ein grünes Gewissen erzeugen. Je Windanlage fallen nämlich 6400t weniger CO2 an. Zudem ist eine resilientere Energieversorgung gegeben, da 4500 Haushalte mit jeder WEA jährlich versorgt werden können.
Aktueller Stand der Verhandlungen
Verhandlungen mit der Prokon für die Zusammenarbeit in der VG Deidesheim Meckenheim und Ruppertsberg mit ca. 13 projektierten WEA laufen schon! 8 projektierte WEA befinden sich auf landwirtschaftlichen Grundstücken, die bevorzugt akquiriert werden sollen, da die restlichen 5 WEA in extrem kleingliedrigen Weinbaugrundstücken liegen und extreme Akquisitionsarbeit erfordern. Was auch noch außergewöhnlich ist, dass bei der Planung einer WEA nur institutionelle Grundstückseigentümer, wie Gem. Meckenheim, Ruppertsberg und VG Deidesheim, der NABU vorhanden sind.
Aktuell: Stellungnahme zum Flugblatt der Bürgerinitiative „Meckenheim Windradfrei“

Wir sehen die Ängste und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und arbeiten regelmäßig daran, mit Fakten und transparenter Information diese Punkte anzusprechen und auszuräumen. Wir sehen aber auch, dass Initiativen, teilweise aus Unwissenheit, teilweise um private Interessen zu verfolgen, genau diese Ängste streuen, um Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern. Wir wollen auch aus diesem Grund in den folgenden Zeilen zu den Aussagen, die auf dem Flugblatt abgedruckt sind, eingehen. In der Überschrift wird „Die Windrad-Industrie“ an den Pranger gestellt und damit suggeriert, dass es sich um eine willkürliche Entscheidung einer einzelnen Industriebranche handelt. Auch wird behauptet, die Windräder seien „unnütz“ und griffen nach der „Deutschen Weinstraße“, was ebenfalls faktisch nicht korrekt ist.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Windrädern. Gebiete, die den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) in betriebswirtschaftlichen Sinn nicht ermöglichen, werden ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist der Bau von WEA direkt an der Mittelhaardt bzw. an der Weinstraße nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen. Die sogenannte „Windhöffigkeit“ wird im „Windatlas Rheinland-Pfalz“ beschrieben und aufgezeigt 4.
Wie in unserer Informationsveranstaltung am 17.11.2025 in der VG-Halle in Meckenheim ausführlich dargelegt, werden die Gebiete an denen Windräder geplant werden dürfen, sogenannte „Windvorranggebiete“, von der „Regionalplanung Metropolregion Rhein Neckar“ im „Teilregionalplan Windenergie“ zentral geplant2. Ziel ist es, das Flächenziel von 2% in Deutschland für Windenergie als „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ zu erreichen.
Bei der Auswahl der Gebiete, werden vielfältige Kriterien herangezogen. So gibt es „Tabu-Bereiche“, die ganz gemieden werden müssen oder von denen Abstand gehalten werden muss, wie z.B. Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope, das Biosphärenreservat Pfälzerwald usw., aber auch Straßen, Siedlungen oder Flugplätze usw. gehören dazu. Und es gibt „Restriktionsflächen“, die bei der Planung beachtet und ggf. ausgespart werden. Auch gibt es „Sonstige Kriterien“ wie das Landschaftsbild, Erholungswälder oder Freizeitgebiete, die betrachtet werden. 3
Die Planung der „Regionalplanung Metropolregion Rhein Neckar“ sieht also hauptsächlich die extensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Meckenheim und Haßloch mit ausreichender Windhöffigkeit als mögliches Windvorranggebiet.
Im Frühjahr 2026 wird dieses Gebiet in einer 2. Offenlegung verhandelt und Ende 2026 ein Beschluss dazu erfolgen. In dieser Phase der 2. Offenlegung können erneut Einwände eingebracht werden. Diese werden dann geprüft und, falls berechtigt, bei der Planung berücksichtigt. Auswirkungen der Anlagen Sowohl die auf dem Flugblatt aufgeführten „Argumente“ als auch die Fotomontage sind populistisch dargestellt und nicht durch Fakten unterstützt. Die gewählten Formulierungen wie „Zerstörung von …“ oder „Dramatische Auswirkung auf …“ oder „Umweltzerstörung“ sind falsch und werden z.B. durch Stellungnahmen des BUND5 oder des Nabu6 nicht bestätigt.
Gerade diese beiden Organisationen, die für den Schutz der Natur eintreten, unterstützen die Energiewende auch durch die Nutzung von Windenergie an Land. Dazu bringen sich die Organisationen der Naturschutzverbände regelmäßig bei den Regionalplanungen ein, um die Aspekte von Natur und Artenschutz berücksichtigt zu sehen.
Anzahl und Größe der Anlagen
Auf der Fläche des Windpark Meckenheim sind aktuell 7 Windräder geplant. Auf der gegenüberliegenden Fläche auf Haßlocher Seite sind aktuell 5 Windräder geplant. Die Windräder auf der Meckenheimer Seite sind vom Typ Nordex 175. Sie haben eine Nabenhöhe von 179m Höhe. Das ist auch die Höhe, die das menschliche Auge als Anlagenhöhe wahrnimmt. Es ist richtig, dass die rotierenden Flügel der Anlage kurzfristig eine Spitzenhöhe von 266,5m erreicht. Dies wird jedoch nicht als Anlagenhöhe wahrgenommen.
Die Anlagen und deren Größe entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Durch die Höhe arbeiten sie effizienter, auch durch gleichmäßigere Windverhältnisse in der Höhe. Auch die Umsetzung in elektrische Energie ist effektiver. So erreichen diese Anlagen mit über 6 MW pro Windrad ca. viermal so viel Ertrag wie die älteren, kleineren Anlagen in der Region. Der Vergleich mit den Ausmaßen des Mannheimer Fernsehturms hinkt, da dieser eine statische Höhe vorweist, der Turm einen deutlich größeren Durchmesser hat und mit einem Restaurant in der Höhe deutlich massiver ist.
Wertverlust von Immobilen
Ein Wertverlust für Immobilien kann generell nicht nachgewiesen werden. Es gibt verschiedene Studien die zu verschiedensten Ergebnissen kommen. Eine eher allgemein gültige Einschätzung führt zum Ergebnis, dass es gerade auf dem Land vielfältige andere Faktoren, wie z.B. Infrastruktur des Ortes, Leerstände oder die demographische Entwicklung der Einwohnerschaft deutlich mehr Einfluss nehmen. 7
Geräuschentwicklung und Schattenwurf
Beide Kriterien sind sowohl bei der Ausweisung der Windvorranggebiete, als auch beim späteren Baugenehmigungsverfahren, integrale Bestandteile der Gutachten für die Genehmigung der Windenergieanlagen. So sind für beide Kriterien enge Grenzwerte definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte werden auch beim Betrieb der Anlagen überwacht und die Anlagen bei einer möglichen Überschreitung ggf. sogar temporär abgeschaltet 8.
Windräder in Schwachwindgebieten
Es ist richtig, dass Windenergie in Schwachwindgebieten eine höhere Vergütung für die Stromerzeugung bekommen. Das ist mit der EEG-Vergütung im Photovoltaik-Umfeld zu vergleichen und eher temporär zu betrachten. Da es sich um einen Umbau der Energieinfrastruktur in Europa handelt, ist es üblich, neue, effektivere und preiswertere Energieformen zu Beginn des Ausbaus zu fördern. Die Förderung neuer innovativer Technologien ist sinnvoller zu betrachten als die Subventionierung bestehender fossiler Kraftwerke, um z.B. einen „Industriestrom“ zu ermöglichen 9.
Fundamente und Flächenbedarf der Anlagen
Das Fundament der Anlagen ist eine massive Betonplatte, die sich vom Rand (ca. 0,50-0,70 m) zur Mitte hin auf bis zu 2,75 m verdickt. Der Durchmesser beträgt 20-30m, abhängig von der Bodenbeschaffenheit. Der Flächenbedarf einer fertigen Anlage ist typischerweise 0,2 bis 0,5 Hektar. Darin sind dann auch die nicht versiegelten Flächen für einen Kran und die Zuwegungen für die Wartung und Störungsbehebung enthalten. 10
Rückbau der Anlagen
Sicherheiten für den Rückbau von Windenergieanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben und umfassen eine Verpflichtungserklärung des Betreibers sowie eine finanzielle Absicherung, oft durch eine Rückbaubürgschaft, eine Kautionsversicherung oder eine Geldhinterlegung, um die Kosten für den vollständigen Rückbau (inkl. Fundament) und die Rekultivierung zu decken, falls der Betreiber ausfällt. Der Rückbau ist auch landesrechtlich geregelt und wird in der Regelung „Umsetzung der bauplanungsrechtlichen Anforderungen zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung nach §35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich“ beschrieben.11 Die einzuhaltenden Umweltaspekte für den Rückbau sind ausführlich in einer Leitlinie für den Rückbau „Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen“ des LABO beschrieben 12.
Bürgerbeteiligung und kommunale Beteiligung
Die meisten Projektgesellschaften und Betreibergesellschaften bieten Beteiligungen für Bürger und
Kommunen an. Bei den in Meckenheim und Haßloch geplanten Windparks bietet der Projektierer Prokon eG 13 die Beteiligung an der Betreibergesellschaft an. Wir konnten als bürgerINenergie eG einen 30% bzw.
20% Anteil sichern. Als Mitglied unserer Genossenschaft, der bINe, sind auch Sie dabei. Es gibt auch Angebote für die Beteiligung der umliegenden Kommunen oder einer Beteiligung der Elektrizitätswerke der Gemeinden an der Betreibergesellschaft, die wir gemeinsam mit der Energie Agentur RLP14 vorantreiben wollen.
Wir hoffen damit die Diskussion zum geplanten Windpark in Meckenheim etwas versachlicht zu
haben und stehen jederzeit für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage zum Thema Windenergie 15.
Wir planen auch weitere Informationsveranstaltungen und Bürgerdialoge in der VG-Deidesheim,
um unsere Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit den Entwicklungen der Planung auf aktuellem
Stand zu halten. Dazu werden wir rechtzeitig in der lokalen Presse informieren.
Bei Interesse bzw. Fragen dazu stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gemeinsam bringen wir die Energiewende in Schwung!
Autor: Andreas Pflug, Leiter Ortsgruppe VG Deidesheim & Uwe Holla, Leiter der Ortgruppe Haßloch und des Teams Windenergie
Nützliche weitere Informationen
1 https://www.energiezukunft.eu/wirtschaft/weltweiter-rekordzubau-bei-erneuerbaren
energien#:~:text=Globale Erneuerbaren-Bilanz 2024 Weltweiter Rekordzubau bei Erneuerbaren
Energien&text=Über 90 Prozent der im,6 Prozent pro Jahr erhöhen.
2 https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/teilregionalplan-windenergie/
3 https://planungsregion.m-r-n.com/site
planungsregion/assets/files/1246/teilregionalplan_windenergie_2021_web.pdf
4 https://mkuem.rlp.de/themen/energie-und-klimaschutz/erneuerbare-energien/windenergie
5 https://www.bund.net/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/
6 https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien
energiewende/windenergie/33251.html
7 https://www.landundforst.de/energie/windenergie/windparks-immobilien-so-beeinflussen
windraeder-hauspreis-572865
8 https://www.fachagentur-wind
solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Schallimmissionen/FA_Wind_Hintergrundpapier_WH
O-Leitlinien_August2019.pdf
9https://transforming-economies.de/warum-wir-subventionen-auf-fossile-energie-streichen
sollten/#:~:text=Fossile Energien – Kohle, Öl,,der Energiesteuer für energieintensive
Unternehmen.
10 https://www.enercity.de/magazin/unsere-welt/flaechenbedarf-windkraftanlage
11
https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauplanungsrech
t/Rundschreiben_FM_Rueckbau_von_WEA_in_RLP_vom_19._April_2024.pdf
12 https://www.labo
deutschland.de/documents/Leitfaden_Rueckbau_von_Windenergieanlagen_UMK-Fassung.pdf
13 https://www.prokon.energy/de-de/projektentwicklung-erneuerbare-energien/
14 https:/fuß/www.energieagentur.rlp.de/themen/erneuerbare-energien/windenergie/
15 https://buergerinenergie.de/
