Förderbedingungen für Wärmepumpen

Ab Juli 2026 gelten für die Förderung zum Einbau neuer Wärmepumpen neue Richtlinien. Was bedeutet dies für die Leute, die in nächster Zeit den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe planen und wie ändern sich die Förderbeträge?

Neue Förderungen für Wärmepumpen ab 7/26 nach BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)

EinfamilienhäuserMaximaler Förderbetrag für die erste Wohneinheit:28000 €
FörderungsartFörderrateBemerkungen
Basisförderung30%Ab 2027 nur noch 15% für nicht in der EU gefertigte Wärmepumpen.
Klimageschwindigkeitsbonus16%Gilt für den Ersatz von fossilen Heizungen und Nachtspeicherheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Ab 1.2.27 jeweils 4% weniger Förderung alle 6 Monate. Ab 1.10.28 ist die Förderung bei Null.
Einkommensabhängiger Bonus40% für zu versteuerndes Einkommen unter 30.000 €Bei Familien mit mindestens 1 minderjährigem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze für das zu versteuernde Einkommen um 10.000 €
30% für zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €
10% für zu versteuerndes Einkommen unter 50.000 €
Höchstfördersatz70%80% bei mindestens 1 minderjährigen Kind

Besonderheiten bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern

Maximaler Förderbetrag 1. Wohneinheit28.000 €Ab 1.2.27 sinkt der Förderbetrag alle 6 Monate um 750 €.
Förderbetrag 2. bis 6. Wohneinheit15.000 €
Förderbetrag ab der 7. Wohneinheit8.000 €
Einkommensbonussiehe obenGilt nur für die 1. Wohneinheit, wenn diese selbst genutzt wird.

Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung:

  • Der Effizienzbonus von 5% (z.B. für das Kältemittel Propan) ist entfallen.
  • Der maximale Förderbetrag wurde von 30.000 € auf 28.000 € reduziert.
  • Der Einkommensbonus wurde nach Einkommen gestaffelt und für Einkommen von weniger als 30.000 € von 30% auf 40% erhöht (bisher 30% für Einkommen von weniger als 40.000 €).
  • Neu ist der Einkommensbonus für Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 €.
  • Neu ist die Anhebung des zu versteuernden Einkommens für mindestens 1 minderjähriges Kind in der Familie um 10.000 €.
  • Neu ist die Reduktion des Geschwindigkeitsbonus von 20% auf 16% und das weiter Abschmelzen dieses Bonus bis 1.10.28.

Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 30.000 € erhalten eine maximale Förderung von 70% und damit einen Betrag von 19.600 € (bei 1 Kind maximal 22.400 €). Der Geschwindigkeitsbonus spielt daher bei diesem Einkommen ohne minderjährige Kinder keine Rolle. Die Kosten für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus liegen aktuell etwa im Bereich von 30.000 € bis 40.000 €. Zieht man davon die Förderung ab, so bleibt ein Betrag von ca. 10.000 € bis 20.000 €. Dies entspricht etwa den Kosten für den Einbau einer neuen fossilen Heizung (Gas oder Öl).

Die Förderung muss aber in der Regel vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Förderung erst nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe beantragt werden kann und die Auszahlung etwa 2-4 Monate in Anspruch nimmt.

Personen mit einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 € (bei einem Kind über 60.000 €) erhalten aktuell eine Förderung von 46% und damit einen Betrag von 12.880 €. Ab 1.10.28 beträgt die Förderung aber nur noch 30% und damit 8.400 €. In diesen Fällen ist also Eile geboten, wenn man die höhere aktuelle Förderung erhalten möchte.

Für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 30.000 € und 50.000 € (bzw. bei 1 Kind zwischen 40.000 € und 60.000 €) sind die Abstriche bei der Förderung bis 1.10.28 etwas geringer.