Nein, da der Strom eines Balkonkraftwerkes unmittelbar verbraucht werden soll und die Grundlast im Haus/Wohnung in der Regel niedriger liegt. Wenn der Strom nicht unmittelbar verbraucht wird, erfolgt eine Einspeisung ins Netz, für die es keine Vergütung gibt.
Seit 2024 sind Wechselrichter mit 800W Leistung erlaubt.